§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit

  • Zweck der Deutsch-Texanischen Gesellschaft ist, insbesondere zwischen Deutschen und Amerikanern partnerschaftliche Beziehungen auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens zu begründen, zu fördern und freundschaftlich zu pflegen.
  • Eine Partnerschaft der Regionen der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Fredericksburg / Gillespie County in Texas soll entwickelt und vertieft werden. Angehörige beider Gebiete werden zu bildenden, unterhaltenden, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen zusammengeführt. Der Schüler-, Jugend- und Studentenaustausch soll gefördert werden.
  • Das Ziel soll erreicht werden durch Partnerschaftsbesuche, Studienreisen, Besichtigungen und Ausstellungen, Seminare, Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit, Verbreitung länderübergreifenden Schrifttums, geselligen Zusammenkünften, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen gleicher oder ähnlicher Zielsetzungen.
  • Die Deutsch-Texanische Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Sie ist parteipolitisch und konfessionell neutral und steht allen offen, die den Vereinszweck unterstützen wollen.
 
Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr Mitgliedschaft Mitgliedsbeiträge und Spenden Organe Vorstand Mitgliederversammlung Kassenprüfung Auflösung des Vereins Inkrafttreten der Satzung
 

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