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§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
- Zweck der Deutsch-Texanischen Gesellschaft ist,
insbesondere zwischen Deutschen und Amerikanern partnerschaftliche
Beziehungen auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens
zu begründen, zu fördern und freundschaftlich zu pflegen.
- Eine Partnerschaft der Regionen der Verbandsgemeinde
Montabaur und der Stadt Fredericksburg / Gillespie County in Texas
soll entwickelt und vertieft werden. Angehörige beider Gebiete
werden zu bildenden, unterhaltenden, kulturellen und sportlichen
Veranstaltungen zusammengeführt. Der Schüler-, Jugend- und Studentenaustausch
soll gefördert werden.
- Das Ziel soll erreicht werden durch Partnerschaftsbesuche,
Studienreisen, Besichtigungen und Ausstellungen, Seminare, Vorträge,
Öffentlichkeitsarbeit, Verbreitung länderübergreifenden Schrifttums,
geselligen Zusammenkünften, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen
und Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen gleicher oder ähnlicher
Zielsetzungen.
- Die Deutsch-Texanische Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für
die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des
Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Sie ist parteipolitisch und konfessionell neutral
und steht allen offen, die den Vereinszweck unterstützen wollen.
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