Mitglieder können natürliche und juristische
Personen sein. Es werden unterschieden:
- ordentliche
Mitglieder
- Familienmitglieder
- Jugendliche
Einzelmitglieder
- Fördermitglieder
und juristische Personen
- Ehrenmitglieder.
Als Mitglied kann nur aufgenommen werden, wer sich im Besitz der
bürgerlichen Ehrenrechte befindet und nicht durch gerichtliche
Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft (Beitrittserklärung)
ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet
der Vorstand. Lehnt er den Antrag ab, ist er nicht verpflichtet,
etwaige Ablehnungsgründe bekanntzugeben. Mit dem Antrag erkennt
der Bewerber die jeweils gültige Satzung an. Die Mitgliedschaft
beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem über den Aufnahmeantrag
entschieden wird. Jedes Mitglied erhält eine Aufnahmebestätigung
und die Satzung.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Erlöschen
der juristischen Person, Austritt (Kündigung), Streichung aus
dem Mitgliederverzeichnis oder durch Ausschluß. Der Austritt (Kündigung)
ist schriftlich gegenüber dem Vorstand bis zum 30. September des
Jahres mit Wirkung ab 1. Januar des folgenden Jahres zu erklären.