§ 8 Kassenprüfung

  • Zur Prüfung der Kassen- und Vermögensverwaltung der Deutsch-Texanischen Gesellschaft werden in der Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer(innen) gewählt, die im Verein kein weiteres Amt innehaben dürfen. Die Wahl erfolgt für zwei Jahre. Zwei Wiederwahlen in Folge sind zulässig. Nach vier Jahren sollte eine(r) der Kassenprüfer(innen) wechseln.
  • Die Kassenprüfer(innen) berichten der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung der Haushaltsführung und stellen den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.

 

 

 
Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr Vereinszweck, Gemeinnützigkeit Mitgliedschaft Mitgliedsbeiträge und Spenden Organe Vorstand Mitgliederversammlung Auflösung des Vereins Inkrafttreten der Satzung
 

Impressum | Datenschutzerklärung | Haftungsausschluss