Zur Prüfung der Kassen- und Vermögensverwaltung
der Deutsch-Texanischen Gesellschaft werden in der Mitgliederversammlung
zwei Kassenprüfer(innen) gewählt, die im Verein kein weiteres
Amt innehaben dürfen. Die Wahl erfolgt für zwei Jahre. Zwei Wiederwahlen
in Folge sind zulässig. Nach vier Jahren sollte eine(r) der Kassenprüfer(innen)
wechseln.
Die Kassenprüfer(innen) berichten der Mitgliederversammlung
über das Ergebnis der Prüfung der Haushaltsführung und stellen
den Antrag auf Entlastung des Vorstandes.