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§ 6 Vorstand

  • Die Vorstandsmitglieder führen die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihnen obliegen die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Entstehende Aufwendungen werden nach den vom Vorstand zu fassenden Beschlüssen erstattet.
  • Der Vorstand kann zur Durchführung von Veranstaltungen oder anderer Vorhaben Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen bestimmen und abberufen.

 

 

 

 

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Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr Vereinszweck, Gemeinnützigkeit Mitgliedschaft Mitgliedsbeiträge und Spenden Organe Mitgliederversammlung Kassenprüfung Auflösung des Vereins Inkrafttreten der Satzung
 

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