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§ 6 Vorstand
- Die Vorstandsmitglieder führen die laufenden
Geschäfte des Vereins. Ihnen obliegen die Verwaltung und Verwendung
der Vereinsmittel nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Entstehende Aufwendungen
werden nach den vom Vorstand zu fassenden Beschlüssen erstattet.
- Der Vorstand kann zur Durchführung von Veranstaltungen
oder anderer Vorhaben Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen bestimmen
und abberufen.
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